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Wir bilden Sie gerne aus

Starte deine Karriere mit uns - werde Podologin EFZ

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Podologin werden, zwei davon bieten wir in unserem Podologie-Netzwerk an.

Denn bei uns sind Sie herzlich willkommen. Unser Angebot umfasst ein spannendes und vielfältiges Arbeitsumfeld, eine sorgfältige Einarbeitung und attraktive Arbeitsbedingungen. Sind Sie bereit, Ihre Ausbildung zu starten? Wir freuen uns darauf, Sie dabei zu unterstützen! Wenn Sie Neues lernen möchten, verantwortungsbewusst und flexibel sind, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Wir bieten Ausbildungsplätze an allen Standorten unseres Podologie-Netzwerks an. Senden Sie uns einfach Ihre Bewerbung mit einem Begleitschreiben, in dem Sie uns mitteilen, welcher Standort unseres Podologie-Netzwerks Ihr Favorit ist. Schicken Sie diese direkt an den jeweiligen Betrieb oder an:

Peter Vondal


Für Fragen stehen ihnen die Geschäftsführerinnen des jeweiligen Betriebes gerne zur Verfügung, oder per Mail: Fragen und Bewerbungsunterlagen per Email

10 Gründe, warum Sie Podologin werden sollten

Hervorragende Verbindung von Theorie und Praxis

Sie werden gefördert und gefordert. Die Ausbildungsinhalte verbinden die aktuellen Erkenntnisse von Wissenschaft und Praxis. Sie lernen nach modernen Methoden und können Ihr im theoretischen Unterricht gewonnenes, neues Wissen im Berufsalltag praktisch umsetzen.

Arbeit für und mit Menschen

Sie leisten sinnvolle Arbeit für und mit Menschen. Sie werden durch unser Patientengut gefordert und ihre Behandlungen entsprechen den Bedürfnissen des jeweiligen Menschen. Braucht er eine massgeschneiderte Fusspflege, dann machen sie unter Aufsicht diese massgeschneiderte Fusspflege. Das macht Freude, bereichert und motiviert Sie jeden Tag.

Einzigartige Kombination

Die fusspflegerischen und podologischen Arbeiten bieten Ihnen eine einzigartige Kombination von Arbeit für Menschen, manueller Tätigkeit, Umgang mit Technik und Anwendung von grossem Fachwissen.

Teamarbeit

Sie arbeiten oft im Team, was ebenso herausfordert wie bereichert. Sie verbessern Ihre Fähigkeit, indem Sie Einblick haben in die unterschiedlichen Arbeiten des Teams.

Berufliche Perspektiven

Der Bedarf an Podologinnen und Podologen im Gesundheitswesen wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Ihre beruflichen Perspektiven sind hervorragend. Und falls Sie eine Pause einschalten möchten, können Sie danach wieder einsteigen.  

Vielfältige Weiterbildung möglich

Mit der Weiterbildung zur dipl. Podologin HF / zum dipl. Podologe HF bietet Ihnen das Gesundheitswesen ausgezeichnete und vielfältige Möglichkeiten, sich weiterzubilden. Wir als Ihr Arbeitgeber werden Sie dabei unterstützen.

Freiräume in der Freizeit

Als Podologin oder Podologe haben Sie regelmässige Arbeitszeiten. Dies hat durchaus Vorteile, schafft es doch geordnete Freiräume in der Freizeit: Sie können Ihre Hobbys ausüben und sonstigen Verpflichtungen nachgehen.

Gute Entlohnung

Der Markt bestimmt den Behandlungspreis. Sie erhalten einen guten Lohn, der jedoch tiefer ist als in der Pflege in stationären Einrichtungen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass der Kunde Selbstzahler ist und in der Regel nicht jeden Preis bezahlen kann.

Persönliche Entwicklung

Der Kontakt mit Menschen verlangt eine hohe Sozialkompetenz. Sie lernen, sich und andere Menschen besser wahrzunehmen und zu verstehen. Ein Gesundheitsberuf trägt wesentlich zu einer positiven persönlichen Entwicklung bei.

Lernen für das Leben

Sie eignen sich Wissen und Können an, das Ihnen im Alltag nützt. Zum Beispiel wissen Sie Bescheid über Funktionen des Körpers, betreuen Menschen auf professionelle Weise und erwerben Fähigkeiten im Umgang mit hochspezialisierten Techniken.

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Podologin werden:

1. Grundbildung: Lehrverhältnis mit Lehrvertrag

Das Lehrverhältnis wird durch einen vom Berufsbildungsamt genehmigten Lehrvertrag geregelt. Das Gesuch für eine Lehrzeitverkürzung an das Berufsbildungsamt beinhaltet einen begründeten Antrag für die Dauer der Verkürzung (in der Regel ein Jahr). Dem Gesuch sind die Nachweise der absolvierten Ausbildungen beizulegen. Lernende einer verkürzten Lehre erhalten einen Lehrlingslohn. Dieses Lehrverhältnis mit Lehrvertrag bieten wir in allen Geschäften an.

 

2. Verkürztes Lehrverhältnis mit Lehrvertrag

Dieses verkürzte Lehrverhältnis mit Lehrvertrag bieten wir nicht an.


3. Lehrabschluss nach Art. 32. BBV. Diese Nachholbildung bieten wir seit 2015 in ausgewählten Betrieben an

Grundsatz:

Zuständig betreffend Zulassung und zu wie viel % ist der Wohnkanton des Kandidaten / der Kandidatin! Wer im Kanton Bern wohnt, ist im Vorteil.

Voraussetzungen

Bis zur Prüfung: 5 Jahre berufliche Erfahrung, davon mindestens 2 Jahre im Bereich der Podologin EFZ /des Podologen EFZ. Nachweis, dass die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse erworben wurden.

Kein Lehrvertrag

Entsprechende Abklärungen sind vor Schulbeginn beim kantonalen Berufsbildungsamt vorzunehmen. Es ist kein vertragliches Lehrverhältnis notwendig. Es ist kein obligatorischer Besuch des Berufsschulunterrichts und kein obligatorischer Besuch der überbetrieblichen Kurse (ÜK) notwendig. Der Besuch der Berufsfachschule erleichtert jedoch den Nachweis, dass die theoretischen Kenntnisse erworben wurden. Der Besuch der Berufsfachschule und ÜK-Kurse ist in der Regel entgeltlich. D. h. wer keine 1. Ausbildung hat, dem wird der Besuch der Schule vom Kanton Bern bezahlt. Der „Ausbildner“ hat keine Verpflichtung in der Begleitung des Kandidaten nach Art. 32, bei einem Lehrverhältnis hat er das sehr wohl. 

Qualifikationsverfahren

Das Qualifikationsverfahren erfolgt wie bei der Normallehre und umfasst grundsätzlich alle Prüfungsfächer, sofern die Zulassungsverfügung zum Qualifikationsverfahren keine Dispensationen enthält.

Empfehlungen des Schweizerischen Podologen-Verbandes SPV

Verkürzte Lehre und Qualifikationsverfahren nach Art. 34 BBG und Art. 32 BBV sind in jedem Fall als Einzelfall durch das kantonale Berufsbildungsamt zu genehmigen. Der SPV hat keinen Einfluss auf die einzelnen Entscheide. 

Kandidatinnen und Kandidaten für den Berufsabschluss nach Art. 34 BBG / 32 BBV müssen im Rahmen des Nachweises der erworbenen Fertigkeiten darlegen, dass sie das gesamte Spektrum an Tätigkeiten und Fertigkeiten erworben haben. Ein Angebot an geeigneten Praktikumsstellen in Podologie-Praxen ist zurzeit wenig vorhanden. Der SPV empfiehlt den Kandidaten nach Art. 34 BBG / 32 BBV den dreijährigen Besuch der Berufsfachschule.

Diese Nachholbildung bieten wir in ausgewählten Betrieben an. Der Kanton Bern erlaubt seit 1.1.2022 kein Praktikum mehr unter 60%.

Die Krux mit der Nachholbildung zur Podologin EFZ nach Art. 32 BBV

Ohne Lehre am Qualifikationsverfahren (QV) Podologin EFZ / Podologe EFZ teilnehmen?

Die Nachholbildung nach Art. 32 der neuen Verordnung über die Berufsbildung (BBV) richtet sich an Personen, welche über Berufserfahrung verfügen und welche zu einem Qualifikationsverfahren zugelassen werden können, auch wenn sie ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse auf eine andere Weise als in einer beruflichen Grundbildung erworben haben. Detaillierte Informationen erteilt das Mittelschul- und Berufsbildungsamt ihres Wohnkantons.

Voraussetzungen für QV Podologin EFZ / Podologe EFZ nach Art. 32 BBV

  • Von der Berufserfahrung von 5 Jahren, die nach Art. 32 BBV für die Zulassung zu einem Qualifikationsverfahren verlangt ist, müssen Berufskenntnisse mindestens 2 Jahre im Berufsfeld Fusspflege EFZ erworben worden sein.
  • Es muss glaubhaft gemacht werden, den Anforderungen der Abschlussprüfung gewachsen zu sein.
  • Berufskenntnisse, die in der regulären beruflichen Grundbildung vermittelt werden, müssen vorhanden sein, bzw. bis zur Prüfung Berufskenntnisse erworben sein.
  • Über die Dauer entscheidet z. B. im Kanton Bern einzig das Mittelschul- und Berufsbildungsamt Bern, bzw. das entsprechende Amt in Ihrem Wohnkanton.

Die Krux der Geschichte

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt ihres Wohnkantons entscheidet, ob und wie Sie zum QV zugelassen werden und wie viel % Ausbildung Sie nachholen müssen. Das Minimum für ein Praktikum im Kanton Bern sind ab 1.1.2022 60%.

Ein Beispiel, Kanton Bern: Sie wurden durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt Bern zum QV auf Basis 60% Praxis und 20% Berufsschule zugelassen, weil Sie bereits über nachgewiesene theoretische und praktische Kenntnisse im Berufsfeld Fusspflege verfügen. Sie verfügen also einerseits über Berufskenntnisse in der Fusspflege, andererseits fehlen Ihnen praktisch alle Berufskenntnisse der medizinischen Fusspflege/Podologie. Diese Aussage tönt sehr hart, entspricht aber der Wahrheit. Der Schweizerische Podologen-Verband SPV bietet die Nachholbildung nach Art. 32 leider nicht mehr an.

Mit der Nachholbildung nach Art. 32 haben Sie:

  • Es ist kein Lehrvertrag!
  • Sie haben weiterhin die Möglichkeit, gem. kantonalem Entscheid, ihrem Erwerb nach zu gehen
  • Sie haben keine Pflicht gem. Art. 32 zum Besuch der Berufsschule!
  • Sie haben keine Pflicht gem. Art. 32 zum Besuch der ÜK-Kurse!
  • Wohlgemerkt, Sie haben keine Pflicht - wir empfehlen es aber sehr!

Die Krux des Ganzen liegt in diesen Punkten:

  1. Gemäss BBV Art. 32 hat der „Ausbildner“ keine Verpflichtung in der Begleitung der Kandidatin, des Kandidaten. Er muss keine Berufsbildnerin, keinen Berufsbildner zur Verfügung stellen, denn es ist kein Lehrvertrag, also keine Ausbildung gemäss Bildungsplan. Das bedeutet, dass Sie es bereits können sollten, da Sie nicht begleitet werden müssen.
  2. Die Podologie ist in der Tat etwas sehr Spezielles, das man nicht einfach so erlernt. Es muss Ihnen gezeigt werden und Sie müssen laufend korrigiert werden.
  3. In einem Praktikum erhalten Sie in der Regel einen Lohn. In der Praxis sollten wir Sie für etwas entlohnen, was Sie eigentlich nicht können und dennoch tun wir dies gemäss der Empfehlung des Schweizerischen Podologen-Verbandes auf Basis Lehrvertrag.
  4. Die Schwierigkeit besteht darin, Ihnen die manuellen Fähig- und Fertigkeiten der Podologie gemäss dem oben genannten Beispiel in einem 60% Pensum z. B. innert 2 Jahren beizubringen. Sie dürfen sich ohne Aufsicht nicht selber Podologie beibringen. Also bleibt nur der Weg, dass wir Sie begleiten. Dieses Begleiten ist sehr anspruchsvoll. Wir begleiten Sie, kontrollieren jede Behandlung in unserer Praxis und besprechen die ausgeführten Arbeiten. Genau hier setzen wir uns für Sie ein! Damit Sie die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Podologie erlernen können, brauchen Sie eine Kombination aus einem Praktikumsplatz und einem Ausbildungsplatz. Wir bringen Ihnen die Fähigkeiten und Fertigkeiten bei, so, dass Sie das praktische QV bestehen können. Deshalb brauchen Sie jemanden, der sich für Sie Zeit nimmt, um Sie zu fördern. Ohne diese Supervisionen würden Sie wahrscheinlich das QV nicht bestehen.

Wir freuen uns, wenn Sie die Ausbildung nach Art. 32 bei uns mit einem Pensum von 60% + 20% Schule machen.

  • Sie arbeiten mit unserem Arbeits-, Verbands- und Verbrauchsmaterial. Sie benötigen nur Berufskleider.
  • Beim praktischen Arbeiten lernen Sie unter Anleitung die richtige Arbeitshaltung, das korrekte Einsetzen der Instrumente, die Hygiene, die Anamnese, die Verbandstechnik, die Massage von Unterschenkel und Fuss, die Nagelprothetik, die Orthesentechnik sowie die fachgerechte Handhabung der diversen Zangen, Scheren und Skalpelle beim Nägel schneiden, bei der Behandlung von eingewachsenen Zehennägeln, Hühneraugen, Schwielen und Schrunden.
  • Wir besprechen mit Ihnen sämtliche praktischen Tätigkeiten und bereiten Sie optimal für das QV vor.

Sind Sie dipl. Pflegefachpersonen HF und dipl. Wundexpertin SAfW und möchten Podologin EFZ werden. Hier ist unser Deal:

Sollten Sie dipl. Pflegefachfrau HF und bereits dipl. Wundexpertin SAfW sein, dann könnten Sie bei uns die 60% Ausbildung machen und u. U. gleichzeitig bis 20-40% zu marktüblichen Konditionen bei uns arbeiten. Dieses Angebot gilt sinngemäss auch für Männer.

Diese Ausbildungsmöglichkeit bieten wir in ausgewählten Betrieben an.